Rechtliche Grundlage
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rote Pfau Stoffe
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit bei der Herstellung und Lieferung von Beton, Backsteinen und Spezialmischungen.
Ihre Adresse wird nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Vertragliche Basis
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Rote Pfau Stoffe mit Sitz in Bern. Sie gelten gegenüber Unternehmen und gewerblichen Abnehmern, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Einkaufsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Rote Pfau Stoffe ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Einzelvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Vom Angebot zum Auftrag
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Rote Pfau Stoffe eine Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Technische Angaben zu Farbe, Körnung, Gewicht und Zusammensetzung dürfen im branchenüblichen Rahmen abweichen. Verbindlich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung.
Klare Kalkulation
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transport, Einbringung und besondere Verpackung werden separat ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; weitere Lieferungen können bis zum Ausgleich offener Beträge zurückgestellt werden.
Planbare Logistik
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Liefertermine werden nach Verfügbarkeit, Produktionsplan und Zufahrt zur Baustelle vereinbart. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Auftrag zumutbar sind.
Die Gefahr geht bei Übergabe an der vereinbarten Lieferstelle auf den Kunden über. Der Kunde stellt eine sichere Zufahrt und eine geeignete Entladestelle bereit.
Prüfung bei Übergabe
5. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde prüft die Lieferung unmittelbar nach Erhalt und meldet erkennbare Mängel ohne Verzug. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln leistet Rote Pfau Stoffe nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Die Haftung richtet sich im Übrigen nach dem zwingenden Schweizer Recht.
Gültigkeit und Recht
6. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bern.
Fragen zur Zusammenarbeit
Eine Klausel verdient Erklärung?
Schreiben Sie uns die betreffende Bestimmung. Unser Team in Bern meldet sich mit einer konkreten Antwort.
Bitte nennen Sie im Nachrichtenfeld von kontakt.html die gewünschte Klausel.